Art der FFH-Richtlinie, Anhang V. |
Art der FFH-Richtlinie, Anhang V. Massive Verluste in Kärntner Wäldern. Teilweise auch an Sekundärstandorten. |
Art der FFH-Richtlinie, Anhang V. Art von Nadelwäldern, sekundär auch auf einer Skipiste. Rezent ein Vorkommen im Oberinntal (Polatschek & Neuner 2013a) und zwei im Mühlviertel (Stöhr & Gewolf 2005). |
In der FFH-Richtlinie, Anhang V. Jüngst durch Forststraßenbau in Zunahme (Schwab 2017), durch Sukzession Rückgänge möglich. |
In der FFH-Richtlinie, Anhang V. Oft auch als selbständige Art betrachtet. |
In der FFH-Richtlinie, Anhang V. Oft auch als selbständige Art betrachtet. |
Art der FFH-Richtlinie, Anhang V. |
Art der FFH-Richtlinie, Anhang V. Primärstandorte sind Übergangsmoore mit wechselnden Wasserständen, Offentorfstellen und sehr selten auch torfige Alluvionen im Bereich von Staumäandermooren. Die Art profitierte, wie auch Drosera intermedia, von Sekundärhabitaten nach Torfabbau, was die historischen Rückgänge etwas abpuffert. Infolge der natürlichen Sukzession sind diese Populationen aber heute auch in ihren Sekundärhabitaten wieder rückläufig. |
Art der FFH-Richtlinie, Anhang V. |
Art der FFH-Richtlinie, Anhang V. |
Art der FFH-Richtlinie, Anhang V. Viele Vorkommen sekundär an Forststraßenrändern. |